Gewinnspielbedingungen – Carls Stiftung

1. Geltungsbereich, Änderungen
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an unserem „MACH MI(N)T-Gewinnspiel“. Veranstaltet wird das Gewinnspiel von der Carls Stiftung, Hauptstraße 15, 61462 Königstein (nachfolgend „Veranstalterin“ oder „wir“).
Die Veranstalterin behält sich vor, diese Gewinnspielbedingungen bei Gesetzesänderungen oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu ändern. Etwaige Änderungen werden auf der Website der Veranstalterin unter https://carlsstiftung.de/mach-mint bekannt gegeben.

2. Allgemeines
Die Teilnahme an unserem Gewinnspiel ist zwischen dem 25.10.2021 und dem 03.04.2022 möglich. Teilnahmeschluss ist am 03.04.2022 um 23:59 Uhr.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Preise ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.

3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Veranstalterin hat das Buch mit dem Titel „MACH MI(N)T“ veröffentlicht, welches eine Vielzahl von Experimenten enthält, die Kinder zu Hause nachmachen können. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer zunächst ein Foto oder ein Video eines Experiments, das in dem Buch enthalten ist und welches er nachgestellt hat, fertigen. Das Foto oder Video muss über den Upload-Bereich unter https://carlsstiftung.de/mach-mint unter Angabe des vollen Namens, des Geburtsdatums und der E-Mail-Adresse  an die Veranstalterin übermittelt werden.
Auf dem eingesendeten Foto oder Video sollte nur das Experiment und keine Personen abgebildet sein. Die Veranstalterin behält sich vor, Einsendungen, auf denen Personen abgebildet sind, vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Einsendung mehrerer Fotos und/oder Videos hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass von ihm eingesendete Fotos/ Videos auf der Website der Veranstalterin veröffentlicht werden und räumt der Veranstalterin die hierzu erforderlichen Rechte ein.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder im Grundschulalter mit Wohnsitz in Deutschland (1.-4. Klasse, bzw. aus Berlin und Brandenburg 1.-6. Klasse). Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (i.d.R. die Eltern).

4. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
Pro Gewinner ist nur ein Gewinn möglich. Verlost wird ein Gutschein für eine kindergerechte Freizeitaktivität in der Nähe des Gewinners im Wert von 500,00 Euro. Für welche Freizeitaktivität der Gutschein gilt, wird nach der Ermittlung des Gewinners / der Gewinnerin anhand seines / ihres Wohnortes bestimmt. Die Ermittlung des Gewinners / der Gewinnerin erfolgt unter notarieller Aufsicht am 13.04.2022. Die Gewinnerermittlung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Der Gewinner / die Gewinnerin wird per E-Mail von uns am 13.04.2021 über den Gewinn benachrichtigt. Gewinner, die sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden, verlieren ihren Gewinnanspruch. Der Gewinn wird in diesem Fall erneut unter den übrigen Teilnehmern verlost.
Der Gewinn wird dem Gewinner / der Gewinnerin per Post übersandt. Nach ordnungsgemäßer Übergabe des Gewinns an ein Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner / die Gewinnerin über.

5. Haftungsausschluss/-begrenzung
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.