Stiftungszweck + Förderrichtlinien

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck der Carls Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen auf den Gebieten Gesundheit, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie öffentliches Rettungswesen.

Zur Förderung von Maßnahmen in diesen Bereichen unterstützt die Carls Stiftung ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne von steuerbegünstigten Zwecken der Abgabenordnung.

Eine personenbezogene Einzelfallhilfe wird nicht gewährt.

 

Förderung

Zur Erlangung von Fördermitteln muss ein schriftlicher Antrag bei der Carls Stiftung eingereicht werden. Der Antrag muss ausführen, zu welchem Zweck die Fördermittel verwendet werden sollen, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Maßnahme, der Betrag der beantragten Förderung, eventuell vorhandene eigene Mittel oder zugesagte Fördermittel von dritter Seite.

Der Antragsteller hat die Qualifikation als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung nachzuweisen.

Die Förderung von Maßnahmen wird vorwiegend im Hochtaunuskreis und im Einzugsgebiet von Frankfurt am Main gewährt.

Der Vorstand der Carls Stiftung entscheidet in pflichtgemäßem Ermessen über die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Stiftungszwecks. Eine Förderung wird grundsätzlich einmalig gewährt. Ein Anspruch auf Förderung oder ein Anspruch auf Dauerförderung besteht nicht.

 

Durchführung

Zugesagte Fördermittel werden in Abhängigkeit von der Durchführbarkeit der geförderten Maßnahme einmalig oder schrittweise geleistet.  Die Fördermittel sind ausschließlich für den zugesagten Zweck zu verwenden.

Spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahme hat der Empfänger der Carls Stiftung einen genauen Nachweis über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.

Kostenabweichungen oder zeitliche Veränderungen bei der Durchführung der Maßnahme sind der Carls Stiftung unverzüglich anzuzeigen.

Im Juli 2021

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